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Eine Heilige Messe
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wird in einfacher, würdiger Form nach der Meinung der Stifterin/des Stifters gefeiert. Als Messstipendium werden 5 Euro erbeten.

Gregorianische Messe

Auf Papst Gregor den Großen geht der Brauch zurück, für einen Verstorben an 30 aufeinander folgenden Tagen eine Hl. Messe feiern zu lassen, um die Erlösung aus der Läuterung zu erbitten. Es wird berichtet: Als Gregor Abt von St. Andreas war, ließ er für den verstorbenen Mönch Justus dreißig Hl. Messen hintereinander feiern. Dieser Zeitraum war eine damals übliche Trauerzeit. Nach Ablauf dieser Zeit meldete sich der verstorbene Mönch und teilte in einer Vision seine Befreiung aus dem Ort der Läuterung mit. Eine Gregorianische Messe kann nur für eine verstorbene Person gefeiert werden. Als Gabe werden 200 Euro erbeten.

Feier der Hl. Messe nach dem Tode

Manche Gläubige sagen: „Wer wird nach meinem Tode für mich Hl. Messen bestellen – wer wird an mich denken und für mich beten?“ Im Testament können Sie bestimmen, dass nach Ihrem Tode aus dem Nachlass ein bestimmter Betrag für die Feier von Hl. Messen an uns weiterzugeben ist.

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