Die evangelische ArmutChristus kam in die Welt, um den Armen die Heilsbotschaft zu künden (Lk 4,18). Er ist unseretwegen arm geworden, obwohl er reich war, damit wir durch seine Armut reich würden (2 Kor 8,9).Seinetwegen und um seines Reiches Willen stellen wir uns und unsere Güter in den Dienst der Kongregation.
Das Gelübde der Armut schränkt unser Recht auf Eigentum ein.
Durch die Profess verzichten wir auf die Verwaltung, den Gebrauch und die Nutznießung des Eigentums. Was wir nach der Profess durch unsere Tätigkeit erwerben oder als Geschenk für uns persönlich erhalten, geht in den Besitz der Kongregation über. Das Eigentumsrecht über alles, was wir vor der Profess besaßen und was uns nach der Profess durch Erbschaft oder als Legat zufällt, behalten wir. Auf Grund der Profess verpflichten wir uns, über zeitliche Güter nur mit Erlaubnis des Obern zu verfügen.
Wir können auf Erbschaft und Legat verzichten. Dazu sind erforderlich:
wenigstens 20 Jahre ewige Profess; die Zustimmung des Generalsuperiors; eine schriftliche Erklärung, die auch zivilrechtlich gültig sein soll.
Wer sich der Kongregation auf Lebenszeit anschließen will, macht vor der ewigen Profess ein rechtskräftiges Testament über alles, was er als Eigentum besitzt und als Erbschaft und Legat (Vermächtnis) erhält. Mit Erlaubnis des Provinzials ist eine Änderung des Testaments möglich.
Unser gemeinsamer Besitz trägt missionarischen Charakter. Er dient dazu, Mittel für die Aufgaben der Kongregation bereit zu stellen.
Bei allem Wandel äußerer Verhältnisse wird von uns ein einfaches, anspruchsloses Leben gefordert. Das ist nur möglich, wenn wir uns um eine Haltung mühen, die über den Dingen steht. Diese Haltung wird uns befähigen, die Botschaft Christi selber bereitwilliger auf zu nehmen und unbelastet zu verkünden.
Dankbar nehmen wir an, was uns von der Kongregation für Leben, Ausbildung und Gesundheit geboten wird. Mittel, die der Gemeinschaft gehören, gebrauchen wir sachgerecht und verwalten sie gewissenhaft. Wir geben bereitwillig Rechenschaft, wo sie gefordert wird.
Zu unserem Leben der Armut gehört, dass wir das Gesetz der Arbeit, dem alle unterworfen sind, ernst nehmen. Deshalb wird jeder von uns Zeit, Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Gemeinschaft und ihrer Aufgaben stellen (PC 13).
Durch ein einfaches und anspruchsloses Leben stellen wir uns bewusst auf die Seite der Armen und Notleidenden. Zugleich werden wir jenen, die viel besitzen und genießen, zur Mahnung. Ein solches Leben stärkt uns auch in der Treue zu unserer Berufung, die uns manchen Verzicht auferlegt.
Der Einzelne, die einzelne Gemeinschaft und die Kongregation müssen Besitz und Lebensstil von Zeit zu Zeit ehrlich überprüfen und sich fragen, ob die Mittel sachgerecht und zweckmäßig eingesetzt sind.
Getreu dem Auftrag des II. Vatikanischen Konzils suchen wir nach neuen Formen der Armut für unser persönliches und gemeinschaftliches Leben (PC 13).
Jede Not, der wir begegnen, fordert unseren Einsatz heraus. Wo wir unter Armen und entrechteten Menschen arbeiten, werden wir deshalb nicht nur das Evangelium verkünden, sondern uns auch für soziale Gerechtigkeit einsetzen, die ihr Leben menschenwürdig macht. So werden wir zum Zeichen der Hoffnung für sie.
Nach Kräften arbeiten wir an Unternehmen mit, die auf Überwindung der Armut und sozialer Missstände abzielen. Schon von der Geschichte her ist uns aufgetragen, die Sozialarbeit von Abt Franz Pfanner und P. Bernhard Huss weiter zu führen.
Durch unser Bemühen um ein Leben der Armut bekunden wir,
- dass wir Verwalter, nicht Eigentümer der Güter sind; - dass es die Aufgabe aller Menschen ist, sich um die Not der Mitmenschen zu kümmern; - dass wir auf die Vorsehung Gottes vertrauen (Mt 6, 25); - dass die Gestalt dieser Welt vergeht (1 Kor 7, 31).
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