Die Wahrheits- und Versöhnungskommission Südafrika macht den Versuch seine Vergangenheit aufzuarbeiten. Nicht mit den Mitteln des Strafrechts und der Aktenöffnung soll die Aufarbeitung der Verbrechen der Vergangenheit gelingen, sondern durch Vergebung und Versöhnung nach einem umfassenden öffentlichen Geständnis. Zu diesem Zweck setzte die Regierung am 15. April 1996 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission (WVK) ein, die dem Parlament untersteht und vom anglikanischen Erzbischofs Desmond Tutu und dem Richter Alex Boraine geleitet wird. Aufgabe dieser Kommission ist es: ein möglichst vollständiges Bild von Gründen, Art und Ausmaß grober Menschenrechtsverletzungen zu erstellen, die sich zwischen dem 1. März 1960 und einem Stichtag nach dem 8. Oktober 1990 und vor dem 6. Oktober 1993 ereignet haben; die Amnestie für Kronzeugen zu erleichtern; das Schicksal, beziehungsweise den Verbleib, von Opfern festzustellen; und ein Bericht über die Erkenntnisse abzufassen. Die Bildung der Wahrheits- und Versöhnungskommission ( WVK) geht nach den Worten von Justizminister Dullah Omar auf einen Artikel der geltenden Übergangsverfassung zurück, deren letzter Artikel so beginnt :"Diese Verfassung bietet eine historische Brücke zwischen der Vergangenheit einer tief gespaltenen Gesellschaft, gekennzeichnet von Streit, Konflikt, unsäglichem Leid und Ungerechtigkeit und einer Zukunft, aufgebaut auf der Anerkennung von Menschenrechten, Demokratie und friedlicher Koexistenz und von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Südafrikaner...." Die Kommission, die aus 17 Mitgliedern, die das breite Spektrum der südafrikanischen Gesellschaft repräsentieren, gliedert sich in drei Unterkomitees: Das Menschenrechtskomitee: Das Menschenrechtskomitee ist opfer-zentriert: Durch die Aufdeckung der Wahrheit soll den Opfern bzw. ihren Angehörigen ihre menschliche Würde in aller Öffentlichkeit zurückgegeben werden. Sie dürfen vor den Augen der Nation die Wahrheit über die Vergangenheit erzählen und durch Aufklärung von bisher unaufgedeckten Umständen die Wahrheit ihrer Geschichte zusammenführen. Dadurch geschieht Aufklärung, Sinnfindung, Heilung und in manchen Fällen Vergebung und Versöhnung mit den Tätern. Das Amnestiekomitee: Dieses Komitee ist täter-zentriert. Vor diesem Komitee können diejenigen Straffreiheit erlangen, die Menschenrechtsverletzungen während der Zeit vom März 1960 bis April 1994 begangen haben, wenn sie drei Bedingungen erfüllen. Sie müssen in den Anhörungen die volle Wahrheit bekennen. Sie müssen nachweisen können, daß ihre Taten politisch motiviert waren. Diese Taten müssen in den angewandten Mitteln in einem zu rechtfertigen Verhältnis stehen. Grausame Verbrechen etwa sind daher von der Amnestie ausgenommen. Das Rehabilitations- und Wiedergutmachungskomitee: Dieses Komitee wird die Opfer und Überlebenden, die sich erfolgreich an das Menschenrechtskomitee gewandt haben, in moderatem Rahmen für das ihnen zugefügte Unrecht entschädigen. Dieses Komitee wird letztlich darüber entscheiden, ob den Überlebenden von schweren Menschenrechtsverletzungen wenigsten ein gewisses Maß an Wiedergutmachung und Gerechtigkeit zugesprochen wird. Zahlreiche Opfer politisch motivierten Gewalttaten sind grundsätzlich bereit, den Verantwortlichen für diese Verbrechen zu verzeihen. Sie billigen somit die von der jetzigen südafrikanischen Regierung in Aussicht gestellte Teilamnestie für Täter, die sich öffentlich zu ihren Handlungen bekennen. Andere Betroffene rufen nach Sühne für das Geschehene. Die Regierung Südafrikas hat sich einer politischen Herausforderung gestellt, die alle Beteiligte aufs äußerste fordert. Im August 1998 hat das Menschenrechtskomitee der Wahrheitskommission, seine Arbeit abgeschlossen. Mehrere Tausend Opfer der Apartheid haben über ihr Leid berichten können. Die beiden anderen Sektionen der Kommission, die sich mit Entschädigungen und mit Amnestie für Täter befassen, arbeiten weiter. Am 28. Oktober hat die Wahrheitskommission ihren vorläufigen Schlussbericht an Präsident Mandela und gleichzeitig an die Medien übergeben. Die nahezu 3000 Seiten sind die bisher größte Dokumentation über Menschenrechtsverletzungen währen der Apartheid–Ära. Die Kommission wirft den damaligen Machthabern, aber auch den Befreiungsbewegungen, schwere Verletzungen der Menschenrechte vor. Der Abschlußbericht stößt in der breiten Öffentlichkeit auf harte Kritik. Bereits drei Tage vor der Veröffentlichung des Abschlußberichtes haben die Nationalpartei, die Inkatha Freiheitspartei und die Freiheitsfront angekündigt, seine Ergebnisse abzulehnen. Die Nationalpartei lehnt ihn ab, weil die Zusammensetzung und Vorgehensweise des Ausschusses zeige, daß er parteiisch zugunsten des Widerstands sei. Der Inkatha-Präsident Buthelezi lehnte den gesamten Prozess als "nicht neutral" ab. Südafrika versucht, mit dem Bericht der Wahrheitskommission mit sich selber ins Reine zu kommen. Nun beginne, hofft Mandela, die gemeinsame Geschichte von Schwarz und Weiß nach mehr als drei Jahrhunderten der Feindseligkeit und der Unterdrückung, aber auch der erstaunlichen Bereitschaft zur Versöhnung. Dies war das wichtigste Ziel der Kommission für Wahrheit und Versöhnung. Desmond Tutu hat recht, wenn er sagt, dass die Südafrikaner stolz auf den Prozeß der Aufarbeitung ihrer Geschichte sein können. Nicht ohne Grund wird Südafrikas Rat gefragt in jenen Ländern, die nicht fähig sind einen ethnischen oder religiösen Konflikt zu überwinden. Nordirland und Israel, Ruanda und Ost-Timor baten in jüngster Zeit um Rat am Kap der guten Hoffnung, das seinen Namen jetzt wieder verdient. |