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Internationales Schiedsgericht - FTAP

Die Entwicklungsländer sind in Höhe von etwa 300 Mrd. US-$ verschuldet. Diese enorme Schuldenlast ist ein fast unüberwindliches Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Länder. Die Versuche, das Schuldenproblem durch Umschuldung zu lösen sind fehlgeschlagen. Auch die HIPC-Iniative für die ärmsten Länder (Highly Indebted Poor Countries) in Verbindung mit dem Armutsbekämpfungsprogramme PRSP (Poverty Reduction Strategy paper) hat nur wenigen Ländern genützt. Um dem Schuldenproblem auf den Grund zu kommen, wird seit mehreren Jahren ein internationales Insolvenzrecht gefordert, auch FTAP (Fair and Transparent Arbitration Process) genannt. Ein internationales Schiedsgericht soll einen fairen und offenen Ausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern ermöglichen.

GRÜNDE FÜR EIN INTERNATIONALES SCHIEDSGERICHT

  • Alle bisherigen Versuche des Pariser und Londoners Club durch Umschuldung eine Lösung zu finden, haben die Entwicklung nur in immer größere Schulden gestürzt.
  • Auch die HIPC-Initiative des Internationalen Währungsfonds in Verbindung mit den PRSP Programmen zur Armutsbekämpfung, haben bisher nur wenigen der ärmsten Ländern genützt.
  • Die Krise von Ländern wie Argentinien hat gezeigt, dass sich Zahlungsunfähigkeit von Ländern nicht mit den herkömmlichen Mitteln bewältigen lässt.
  • Das amerikanische Insolvenzrecht bietet ein erprobtes Modell an, das im Kapitel 9. Stadtverwaltungen, die zahlungsunfähig werden, ein Insolvenzverfahren ermöglicht, das aber die wesentlichen Dienstleistungen für die Bevölkerung garantiert. Ähnliche Prinzipien könnten Grundlage für ein international anerkanntes Insolvenzrecht für zahlungsunfähige Staaten werden.
  • Während in der bisherigen Praxis allein die Gläubiger das Sagen haben, würde in einem unabhängigen Schiedsgericht, Gläubiger und Schuldner ihre Interessen darlegen und gemeinsam eine dauerhafte Lösung suchen.

MODELLE EINES INTERNATIONALES SCHIEDSGERICHT

Das FTAP Model von Erlassjahr.de

Das ökumenische Netzwerk "Erlassjahr.de", das aus der Jubiläumskampagne Erlassjahr 2000 erwachsen ist, schlägt Grundzüge für einen fairen und offenen Schiedsprozess vor, dessen Einzelheiten immer noch durch die öffentliche Diskussion verfeinert werden. Die vorgeschlagenen Stufen sind.

  1. Das Land erklärt sich zahlungsunfähig.
  2. All Zahlungen werden eingestellt.
  3. Konstituierung eines unabhängigen Schiedsgerichts.
    Dabei sind zwei Möglichkeiten vorgeschlagen:
    - Gläubiger und Schulden ernennen die gleiche Anzahl von Mitgliedern für das Schiedsgericht, die dann ein weiteres Mitglied wählen.
    - Die Mitglieder werden aus einem vorher etabliertem Pool unabhängiger Experten ausgesucht.
    Vertreter der UN und der Zivilgesellschaft können als Beobachter zugelassen werden.
  4. Die Verifizierung der Schuldenforderungen
    - Alle Schuldner müssen ihre Forderungen bis zu einem bestimmten Datum anmelden
    - Sämtliche Schulden, bilaterale wie auch multilaterale, gegenüber Regierungen, Privatbanken und IWF und Weltbank werden aufgelistet und werden ebenbürtig gehandelt.
    - Die Gültigkeit der Schuldverträge wird überprüft.
    - Schuldner haben Gelegenheit, die Legitimität der Schulden zu bestreiten. ("odious debts")
  5. Alle Anhörungen sind öffentlich. Alle Parteien haben das Recht, ihren Standpunkt dazulegen.
  6. Das unabhängige Schiedsgericht legt die Höhe der Schuldenzahlungen fest. Dabei wird berücksichtigt
    - das Recht der Gläubiger auf Rückzahlung der Schulden
    - den Schutz der Menschenrechte für die Schuldner
    Bei der Höhe der Rückzahlungen muss die Grundversorgung der Bevölkerung des Schuldnerlandes im Gesundheits- und Bildungswesen garantiert bleiben.
  7. Schuldner und Gläubiger erarbeiten mit Hilfe von Experten und internationalen Organisationen einen Rückzahlungsplan.

IWF und Weltbank

Nach drei Jahren HIPC II Erfahrung sehen IWF und Weltbank die Chance und positiven Entwicklung, aber auch die Grenzen und Schwächen des HIPC-Initiative und dem damit verbundenen PRSP- Programm realistischer.

- Positiv haben die Programme mehr Spielraum im sozialen Sektor ermöglicht

- Wegen Naturkatastrophen, wie Dürren und Überschwemmungen, Verteuerung des Erdölpreises, unrealistische Schätzung der Exporteinnahmen werden viele Schuldnerländer in wenigen Jahren wieder auf gleichen oder höheren Schuldenbergen sitzen wie den HIPC und PRSP Programmen.

- PRSP Programme führten zu einer verbesserten Information und Sensibilisierung der Gesellschaft. Wegen des enormen Zeitdrucks konnte aber die Zivilgesellschaft oft nicht genügend einbezogen werden.

Deshalb legte der IWF im November 2001 unter der Federführung der Vizepräsidentin Anne Krüger zwei Vorschläge zum Thema "Internationales Insolvenzrecht" vor:

- Einen vertraglichen Ansatz (contractual approach), der die Einführung verbesserter Vertragsklauseln in den künftigen internationalen Kreditverträgen vorsieht.

- Einen regelorientierten Ansatz (statutoray approach), der auf die Schaffung gesetzlich abgesicherter internationaler Spielregeln abzielt.

Im März 2002 schlug der IWF ein neues Entschuldungsverfahrung unter dem Namen "SDRM - Sovereign Debt Restructuring Mechanism" vor. Wesentlich Punkt sind:

- Verhandlungen zwischen Gläubigern und Schuldner sollen direkt geführt werden.

- Stimmen 70-90% der Gläubiger und die Schuldner für eine Entscheidung ist sie auch für die nichtzustimmende Gläubigerminderheit verbindlich.

- Eine ständige neutrale Instanz das "DRF - Dispute Resolution Forum" ist geplant, die jedoch nur eine schwache Kompetenz erhält.

- Nur der Schuldner kann das "Insolvenzverfahren" eröffnen.

- Strikte Kapitalverkehrskontrollen sollen die Veruntreuung von Geldern verhindern.

- Die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation und der Schuldtragfähigkeit des Schuldnerlandes liegt weiterhin ausschließlich beim IWF. Das IWF bleibt gleichzeitig Gläubiger und Gutachter.

Im September 2002 beschloss die Jahrestagung des Internationen Währungsfonds und der Weltbank die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Insolvenzverfahren für Staaten. Es soll im April 2003 auf der Frühjahrssitzung diskutiert werden. Auch sollen zukünftige Kreditverträge spezifische Konkurs-Klauseln enthalten.