- Menschenrecht auf Nahrung „Das Menschenrecht auf Nahrung gilt dann als erfüllt, wenn jedes Kind, jede Frau und jeder Mann, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, jederzeit und aus eigener Kraft Zugang in Würde hat zu quantitativ, qualitativ und kulturell angemessener Nahrung, die frei ist von schädlichen Substanzen und über die entsprechende Kaufkraft verfügt, um sich versorgen zu können. Zugang umfasst sowohl den wirtschaftlichen als auch den physischen Zugang zu Nahrung“ Quelle: UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1999 Entwicklung erfordert einen auf Menschenrechten basierenden Ansatz. Menschenrechte sind eine Grundlage zur Aufrechterhaltung des Wohlergehens der Menschheit. Hinsichtlich der Frage von Landwirtschaft und Ernährung sollten Regierungen eine Nahrungssicherheit unterstützen, die auf einer Anerkennung des grundlegenden Rechts auf Nahrung beruht. Das Recht auf Nahrung ist ein Basisrecht, das direkt mit dem Recht auf Leben verbunden ist, da es essentiell für das Überleben aller Menschen ist. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR, Universal Declaration of Human Rights) wird jedem Menschen ein Recht auf Nahrung, Unterkunft, Lebensunterhalt und angemessene medizinische Versorgung garantiert. Somit bedeuten Hunger und Obdachlosigkeit eine Verletzung der Menschenrecht, da jeder Mensch ein Recht auf ein würdevolles Leben besitzt. Die UDHR wurden durch verschiedene Konventionen und Verträge in rechtsverbindliche Gesetze umgesetzt. Die internationale Vereinbarung, die direkt das Recht auf Nahrung betrifft, ist der internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (CESCR, International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights). * - Nahrungssicherheit„Nahrungssicherheit ist gewährleistet, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und wirtschaftlichen Zugang haben zu ausreichender, nahrhafter und gesunder Nahrung, um ihren Bedarf an Energie und ihre Präferenzen der Nahrungsmittel zufriedenzustellen, um ein aktives und gesundes Leben zu führen.“ Quelle: FAO, World Food Forum, 1996 Mit dem stetigen Voranschreiten der Technologisierung in der Landwirtschaft und der Nahrungsproduktion sollten eigentlich mehr Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt werden können und infolgedessen nicht mehr hungern. Dennoch steigt insbesondere in der sogenannten Dritten Welt die Zahl der Mangelernährungen wie auch die der hungernden und an Hunger sterbenden Menschen an. Hungertod entwickelt sich zunehmend zu einem globalen Anliegen. Nach aktuellen Schätzungen leiden weltweit 800 Millionen Menschen unter chronischem Hunger. Am meisten sind Frauen und Kinder von Hunger und Armut betroffen. Für Frauen liegen die Gründe hauptsächlich in der Ungleichheit des Geschlechterverhältnis und einem Mangel an ökonomischen und politischen Rechten. Nach Aussagen des Sonderbeauftragten der UN Menschenrechtskommission zum Recht auf Nahrung besteht für Mädchen eine zweimal höhere Gefahr an Unterernährung und vermeidbaren Kinderkrankheiten zu sterben als für Jungen. Und es wird geschätzt, dass nahezu zweimal so viele Frauen wie Männer an Unterernährung leiden. Eine derartige Situation, in der fehlender Zugang und ein Mangel an ausreichender Nahrung vorherrscht, wird Verlust der Nahrungssicherheit oder Nahrungsunsicherheit genannt. Nahrungssicherheit liegt jedoch primär in der Verantwortung von Regierungen, eine grundlegende Aufgabe die im direkten Zusammenhang mit dem Wohlergehen und der Lebensqualität der Menschen steht. Es unterliegt der Pflicht von Regierungen, ein effektives Programm zur Nahrungsproduktion zu erstellen und durchzuführen, das auf der Entwicklung der Produktivität der Bäuerinnen und Bauern sowie anderer NahrungsproduzentInnen basiert. Dieses kann vorrangig durch effektive Agrarreformen erreicht werden, die sicherstellen, dass produktive Ressourcen und Kapital für Landwirtschaft und Nahrungsproduktion in den Händen der eigentlichen NahrungsproduzentInnen liegen. Eine essentielle Aufgabe von Regierungen muss in der Untersuchung liegen, welche Grundnahrungsmittel eine Grundversorgung der Menschen im Land garantieren. Regierungen sollten absichern, dass ein ausreichender Nahrungsvorrat für das ganze Land vorhanden ist und dass die Menschen diese zu finanziell tragbaren Preisen erwerben können.* - Ernährungssouveränität Ernährungssouveränität ist das Recht eines jeden Landes, die Kapazität zu erhalten oder zu entwickeln, Lebensmittel zu produzieren, die essentiell für die Ernährungssicherheit sind. Die kulturelle Vielfalt und die Vielfalt der Produktionsmethoden werden dabei respektiert. Konkret bedeutet das, daß ein Staat das Recht haben müßte, sich vor Einfuhren von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln zu Niedrigpreisen zu schützen, um Einkommenseinbußen der lokalen Erzeuger zu vermeiden.Das Hungerproblem nimmt überall in der Welt zu. Die Herausforderungen und die Gefahren, denen Bäuerinnen und Bauern und andere NahrungsproduzentInnen ausgesetzt sind, steigen kontinuierlich an. Sie sind das Ergebnis der sich verstärkenden ökonomischen Krise, der Aufbürdungen der neoliberalen Globalisierung und der sie begleitenden Bedingungen der Welthandelsorganisation, der fehlende politische Wille der Regierungen, Programme der Nahrungsproduktion durchzuführen, und vieles mehr. Auf der anderen Seite findet in den industrialisierten Ländern des Nordens aufgrund ihrer allumfassenden Unterstützung monopoler Agrarkonzerne und der Anwendung hochmoderner Landwirtschaftsmethoden eine Überproduktion statt. Angesichts dieser Krise ist es offensichtlich, dass eine einseitige Herangehensweise an dieses Problem der Landwirtschaft nicht ausreicht. Vielmehr wird ein umfassender Widerstand gegen die Dominanz der Agrar- und Nahrungsmittelkonzerne benötigt. Ein Teil dieses Kampfes besteht darin, eine Gegenmodell zur Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik zu präsentieren, das wirklich den Menschen zu Gute kommt. Das Konzept der Ernährungssouveränität kreiert eine Realität, in welcher die NahrungsproduzentInnen, die Bäuerinnen und Bauern eigens Kontrolle über das Land besitzen und über einen Zugang zu den Ressourcen verfügen, um die Nahrungsproduktion zu sichern. Zudem ist es ein Konzept, in dem die Rechte der landwirtschaftlichen ArbeiterInnen respektiert und gefördert werden und allen Menschen eine ausgewogene Ernährung und eine Ernährungssicherheit garantiert werden soll. Das sind die Ziele des Konzeptes der Ernährungssouveränität. Es gilt damit als eine bedeutende Gegenpolitik zu den derzeitigen weltweiten Praktiken in der Landwirtschaft und der Nahrungsproduktion und erfährt eine breite Unterstützung auf internationalen Versammlungen. * Auszüge www.bukoagrar.de biopoly: Leitfaden zur Ernährungssouveränität Ernährungssouveränität wird als Voraussetzung zur Erreichung von Ernährungssicherheit gesehen und das Recht auf Nahrung folglich als ein Instrument, um dieses zu erreichen. |