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ABKOMMEN ZUR KONTROLLE VON KLEINWAFFEN

Die Produktion und Verbreitung von Kleinwaffen kann langfristig nur durch internationale Abkommen kontrolliert werden. Solche Einschränkungen durch internationale Konventionen werden von zwei Gruppen blockiert: der Waffenindustrie und den nationalen Schützenvereinen, vor allem der mächtigen Lobby der American Rifle Association in den USA.

Regionale Abkommen

  • Die Konvention der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) gegen illegalen Kleinwaffenhandel (1997)
  • Ein Moratorium west-afrikanischer Staaten (ECOWAS) über Import, Export und und Produktion von Kleinwaffen (1998)

Der Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren

Die Europäische Union hat 1998 eine "Gemeinsame Aktion zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen" angenommen und einen gemeinsamen, freiwilligen Verhaltenskodex erarbeitet. Der Kodex will zukünftige Waffenexporte regulieren und nationale Exportrichtlinien vereinheitlichen. Das Ziel der gemeinsamen Aktion ist die Beschränkung des legalen Handels mit Kleinwaffen auf die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Staaten. Waffen sollen nicht mehr geliefert werden an

  • Staaten, die in Konflikte verwickelt sind
  • Staaten, die Menschenrechte verletzen.

In Betracht gezogen werden sollen

  • Mögliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten
  • Die Einhaltung des Völkerrechts
  • Das Risiko unerwünschter Weiterverkäufe ("Re-exportation" durch Transitstaaten)

Gefordert werden

  • Größere Transparenz beim Waffenhandel
  • Einrichtung von Waffenregistern in den Mitgliedsstaaten
  • Mittel zur Einsammlung und Vernichtung von Kleinwaffen in den Krisenregionen.

Die relativ restriktive Exportrichtlinie ist ein Fortschritt gegenüber der Praxis in Osteuropa, Asien und den USA.

Am 23.06.2003 verabschiedete der EU Rat einen "Gemeinsamen Standpunkt" zur Waffenvermittlung. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass Waffenvermittlungsgeschäfte in allen EU-Staaten genehmigungspflichtig werden. Waffenhändler, die ihre Waffengeschäfte in Phasen außerhalb der EU abwickelt, werden allerdings nicht erfaßt.

Schwachpunkte des EU Verhaltenskodex, die verbessert werden müssen:

  • Der Kodex hat keinen rechtsverbindlichen Charakter; das Minimum an Selbstverpflichtung ist unklar formuliert.
  • Er enthält keine Maßnahmen zur Kontrolle der Zwischenhändler.
  • Eine Kontrolle über den Endverbleib von Waffen ist nicht vorgesehen.
  • Die Deklarationspflicht der Hersteller lässt sich leicht durch Verlagerung der Produktion ins Ausland umgehen.

Aktionen der Zivilgesellschaft zielen darauf, diese Punkte zu verbessern und den Kodex für alle EU Mitglieder verpflichtend zu machen.

Einzelne Forderungen zur Verbesserungen des EU Verhaltenskodex

  • Jahresbericht: Statistiken sollten in allen Ländern nach gleichen Standards erstellt werden.
  • Abgelehnte Genehmigungen für den gleichen Waffenexportantrag sollten nicht nur allen Mitgliedsstaaten mitgeteilt werden. Auch die Anfrage für das gleiche Geschäft sollte von allen Mitgliedsstaaten diskutiert werden.
  • In einer Revision des "Gemeinsamen Standpunktes" sollten zwei Probleme geregelt werden: Waffenvermittlungsgeschäft von EU Bürgern außerhalb Europas und den Einschluss aller Transporte und Finanztransaktionen bei Waffengeschäften.
  • Produktionslizenzen für Waffen sollten strikte Bedingungen über die Anzahl und Re-export der produzierten Waffen enthalten.
  • Kontrolle des Endverbleibs: Ein Informations- und Kontrollsystem sollte geschaffen werden, um den Endverbleib der Waffen zu kontrollieren.
  • Waffenkomponenten: Die strikten Bedingungen für Waffentransfers müssen nicht nur für Waffen, sondern auch für deren Teile gelten, um ein Zusammenbau und einen Re-Export im Ausland zu verhindern.
  • EU-Erweiterung: Die alten EU-Staaten sollten die neuen EU-Ländern befähigen, die Erforderungen des Verhaltenkodex durchführen zu können.
    (Quelle: Saferworld, The EU Code five years on, June 2003)

Die UN-Kleinwaffenkonferenz 2001

Vertreter von 170 Staaten kamen in New York vom 9. - 20. Juli 2001 zu einer Konferenz über Kleinwaffen zusammen. In einer Vereinbarung, die jedoch für die Staaten nicht bindend ist, verständigte man sich, dass die Hersteller von Kleinwaffen den Handelsweg ihrer todbringenden Produkte durch Markierung und Registrierung transparenter machen sollen. Die Konferenz, vor allem durch Druck der USA, weigerte ich jedoch

  • privaten Waffenbesitz einzuschränken
  • den Verkauf von Kleinwaffen an nicht-staatliche Akteure (z.B. Rebellengruppen) zu unterbinden.

Die UN-Kleinwaffenkonferenz in New York vom 7.-11.Juli 2003 machte eine Bestandaufnahme über das 2001 beschlossene 'Aktionsprogramm' zur Kontrolle von Kleinwaffen. Die Umsetzung des Programms ist nicht nur wenig fortgeschritten.

Eine Nachfolgekonferenz ist für 2006 vorgesehen.

Ein mögliches moralisches Dilemma

Ein striktes globales Verbot von Rüstungsexporten in Konfliktgebiete und an nicht-staatliche Gruppen kann problematisch sein. In einer Konfliktsituation begünstigt ein solche Verbot automatisch die Konfliktpartei, die über die Machtmittel der Staates verfügt, selbst wenn diese die Bevölkerung unterdrückt. Sie verhindert auch die Unterstützung einer legitimen Freiheitsbewegung. Die Grenzlinie zwischen illegitimen Terroristen und Rebellengruppen und legitimen Widerstandsbewegungen gegen eine Diktatur ist nicht immer leicht zu ziehen.

Quellen:
- Wolf-Christian Paes: Kleinwaffen - Eine Bedrohung für die "dritte Welt", Bonn International Center for Conversion (BICC) / MISEREOR, Mozartstr. 9, 52064 Aachen
- Kleine Waffen - Große Wirkung, "Ohne Rüstung Leben", Arndtstr. 31, 70197 Stuttgart