GATS und die Wasserversorgung Risiko der Liberalisierung der Wasserversorgung Der Staat ist nicht mehr interessiert, grundlegende Dienste bereitzustellen. Der Staat verliert die Möglichkeit, Umweltstandards und Preisvorgaben zu regulieren. Einfachere, lokal angepasste und billige Alternativen werden nicht mehr gefördert. Die Preise für Wasser werden für die Armen unerschwinglich Was haben Wasser und GATS miteinander zu tun? GATS ist wohl eines der wichtigsten internationalen Abkommen, das wie kaum ein anderes unseren Alltag und den vieler Völker verändern wird. Sein Ziel, die vollständige Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen, schließt alle Dienstleistungen ein, von Versicherungen und Energieversorgung über Verkehr, Tourismus und Wasserversorgung bis hin zum Bildungs- und Gesundheitswesen. Hierzu einige Überlegungen von Thomas Fritz, Mitarbeiter von WEED. "Bisher fehlte Wasserversorgung in der GATS-Klassifikation. Die EU-Kommission hat daher bei der WTO den Vorschlag eingebracht, den Sektor Umweltdienstleistungen weiter aufzufächern und einen Subsektor "Wasser für menschlichen Gebrauch und Abwassermanagement" einzufügen. Dieser würde neben der Klärung von Abwässern auch Sammlung, Reinigung und Vertrieb von Trinkwasser beinhalten. Je mehr Länder sich in der laufenden GATS-Runde dem Druck der Europäischen Union beugen und Liberalisierungsverpflichtungen im Wassersektor übernehmen, umso größer wird das Risiko, staatliche Regulierungsmöglichkeiten in diesem Bereich aus der Hand zu geben. Einerseits geht damit die souveräne Entscheidung über Umweltstandards, Preisvorgaben oder andere Investitionsauflagen verloren, andererseits geraten aber auch lokal angepasste, technologisch weniger aufwändige, kostengünstige Alternativen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aus dem Blick. Zudem sinkt der öffentliche Einfluss auf die Bereitstellung dieser grundlegenden Dienste." Liberalisierung - PrivatisierungBei der Auseinandersetzung in der Diskussion um Privatisierung und Liberalisierung des Wassermarktes werden häufig die beiden Begriffe, um die es geht in ihrer Bedeutung nicht richtig erkannt oder nicht genau auseinandergehalten. Die notwendige Begriffsdefinition lautet: - Privatisierung bedeutet den Rückzug des Staates aus seinen hoheitlichen Aufgaben; dies betrifft insbesondere auch die Verantwortung für die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung.
- Liberalisierung bedeutet - darüber hinausgehend - die Schaffung von Rahmenbedingungen für den uneingeschränkten Wettbewerb.
"Bei der weiteren Ausgestaltung der Regeln des internationalen Systems in der WTO (und anderswo) stehen wir vor einer großen Herausforderung: nämlich die Regeln in einer Weise auszugestalten, dass global gerechtere Wirtschaftsbeziehungen entstehen Liberalisierung ist kein Selbstzweck! Die Liberalisierung des Dienstleistungshandels muss zu wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung führen und einen Beitrag zur Armutsreduzierung in den Entwicklungsländern leisten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass der Marktöffnungs- Prozess in eine umfassende Entwicklungsstrategie eingebettet ist. Wichtig ist, dass wir generell den Marktzugang für landwirtschaftliche und weiterverarbeitende Produkte verbessern. Im Agrarbereich ist eine Abschaffung der entwicklungsfeindlichen Exportsubventionen durch Industrieländer zentral. Bei Fertigwaren gilt es, die Zolleskalation abzubauen -auch für Textilien - damit die Weiterverarbeitung von Rohstoffen im eigenen Land nicht zusätzlich erschwert wird. Aber auch für die Diskussion um das TRIPS müssen erst noch befriedigende Lösungen gefunden werden - insbesondere muss endlich das Problem des Zugangs zu Medikamenten gelöst werden." Heidemarie Wieczorek-Zeul Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 17.2.2003
Was ist GATS?Das allgemeine Abkommen über Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services = GATS) ist eines von mehr als 20 Handelsvereinbarungen, die von der Welthandelsorganisation (WTO) verwaltet und in Kraft gesetzt werden. Das GATS wurde 1994 beschlossen auf der "Uruguay-Runde" die zu der Schaffung der Welthandelsorganisation geführt hat. Am 1. Januar 1995 fielen die WTO Gründung und das in Kraft treten des GATS zusammen. Die Einwilligung zu GATS hat die Europäische Union stellvertretend für ihre Mitgliedsländer gegeben. Das Abkommen stützt sich auf dieselben Grundprinzipien, die für den Handel mit Waren festgelegt wurden (GATT): 1. Marktzugang : Handelshemmnisse sollen beseitigt und der einheimische Markt soll ausländischen Anbietern geöffnet werden. 2. Die Inländerbehandlung fordert, dass Regierungen ausländische Dienstleistungserbringer in gleicher Weise behandeln müssen wie einheimische; d.h., dass sie die inländischen Dienstleistungsträger nicht bevorzugen dürfen. Damit verkleinert sich der Spielraum von Regierungen, Regierungsaufträge an bestimmte Bedingungen wie z.B. die Bevorzugung lokaler Firmen, die Einhaltung von Menschenrechten oder Umweltschutzgarantien zu knüpfen. 3. Die Meistbegünstigung besagt, dass ein Land den Dienstleistungserbringer eines anderen Landes nicht schlechter als alle anderen behandeln darf. Zusammengefasst heißt dies: fast alle nationalen Dienstleistungsbereiche dem globalen Wettbewerb auszuliefern. GATS wird es der WTO erlauben, staatliche Handlungen bezüglich öffentlicher Dienstleitungen durch eine ganze Reihe gesetzlicher Zwänge einzuschränken. Sind die WTO Mitgliedsstaaten einmal Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen, dürfen sie diese nicht mehr einschränken. In der Praxis heißt das, einmal durchgeführte Privatisierungen von Dienstleistungen können nach den Vorschriften des GATS praktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der GATS Vertrag ist völkerrechtlich bindend, d.h. nationales Recht muss diesem untergeordnet werden. Jede Regierung, die den Regeln der WTO zuwider handelt, wird Sanktionen erfahren. Oft werden "ärmere" Länder mit ihrer Abhängigkeit von Entwicklungshilfe, Krediten oder Schuldenerlass "erpresst", dem GATS Abkommen zuzustimmen. |